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Welche wissenschaftlich begründeten Psychotherapieverfahren werden von den Kassen bezahlt?

Es gibt sehr viele Psychotherapieverfahren und -methoden. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden nur die Therapieverfahren bezahlt, die ihre Wirksamkeit nach bestimmten Kriterien wissenschaftlich nachgewiesen haben (s. Psychotherapie-Richtlinien). Das sind folgende Verfahren:

  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Diese wiederum werden jeweils für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche, sowie als Einzel- oder Gruppenpsychotherapie angeboten.

Auch andere Verfahren können durchaus wirksam sein, haben aber (bisher noch) nicht die Anerkennung durch die Krankenkassen. Die Kosten müssen daher vom Patienten selbst getragen werden.

Psychotherapeuten müssen, um diese Verfahren mit der Krankenkasse abrechnen zu können, eine umfangreiche Ausbildung in dem jeweiligen Verfahren nachgewiesen haben. Sie können dann eine entsprechende Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erhalten.

Die genannten Verfahren werden im Folgenden zur Orientierung kurz dargestellt. Eingehendere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der psychotherapeutischen Fachgesellschaften.

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie haben eine gemeinsame wissenschaftliche und theoretischen Grundlage in den Arbeiten von Sigmund Freud, sowie zeitgenössischen und nachfolgenden Psychoanalytikern wie C. G. Jung, Alfred Adler, Melanie Klein und vielen anderen. Zentral ist in der Psychoanalyse die Annahme unbewusster Prozesse, die dem bewussten Verstand nicht zugänglich sind, aber dennoch – oder gerade deshalb – großen Einfluss auf das Gefühlsleben und das Verhalten der Menschen haben. Inhalte des Unbewussten sind  Wahrnehmungen, Erlebnisse und Konflikte, die wegen unerträglicher begleitender Gefühle verdrängt wurden und damit schwerer bewußt zu machen sind als Dinge, die einfach nur vergessen wurden. Viele der verdrängten Erfahrungen liegen in der frühen Kindheit und waren so ängstigend oder beschämend, dass sie die damaligen Bewältigungsmöglichkeiten überforderten. Sie können in der weiteren Entwicklung zu komplizierten seelischen Anpassungen mit Auswirkungen auf die Persönlichkeit und eingeschränkten Lebensmöglichkeiten führen. Durch aktuelle Lebensereignisse kann eine unbewusste Belastung aktiviert werden und zu verstärkter Anspannung mit Angst und weiteren seelischen und körperlichen Beschwerden führen.

In der Psychotherapie sollen die unbewussten Prozesse bewusst gemacht und verstanden werden. Zugänge zu unbewussten Prozessen bestehen in der gemeinsamen Untersuchung von Verhaltensweisen, insbesondere der Beziehungsgestaltung eines Menschen, sowie der Interpretation der von ihm berichteten Gedanken, Einstellungen, Phantasien und Träume. Dabei wird die besondere, oft starre Beziehungsgestaltung des betroffenen Menschen auch in der therapeutischen Beziehung spürbar. Aufgabe der Therapie ist es, sie wahrzunehmen, zu verstehen und somit veränderbar werden zu lassen. Es ist Ziel der Therapie, daß der Patient für seine unbewussten Konflikte Lösungen findet, die ihn in seiner Lebensentfaltung weniger behindern.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie konzentriert sich auf einen aktuell zugespitzten inneren Konflikt, der zu Beschwerden geführt hat. Die Behandlung findet in der Regel einmal pro Woche statt bis zu einer Höchstgrenze von 80 Sitzungen.

Analytische Psychotherapie wird durchgeführt, wenn die Problematik sich nicht durch die Bearbeitung von begrenzten Themen auflösen lässt, sondern eine umfassendere und intensivere Auseinandersetzung nötig ist. Die Behandlung findet mit mehreren Terminen pro Woche statt und umfasst in der Regel 160 bis 240 Sitzungen.

Die beiden Verfahren sind in der Praxis oft nicht scharf voneinander abgegrenzt. Auch tiefergreifende Störungen der Persönlichkeitsentwicklung können tiefenpsychologisch fundiert behandelt werden. Die Entscheidung, welches Verfahren sinnvoll ist, treffen Patient und Therapeut gemeinsam.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie hat ebenfalls eine Entwicklung durchlaufen und umfasst heute ein breites Spektrum von theoretischen Ansätzen und Vorgehensweisen. Eine wesentliche Grundannahme ist, daß Verhaltensweisen und innere Reaktionen wie Gefühle, Gedanken und körperliche Prozesse gelernt werden, und daher auch wieder verlernt werden können. Um neues Verhalten zu lernen, ist es nicht unbedingt nötig, die Ursachen für die Beschwerden zu klären. Wichtiger ist es, die Bedingungen herauszufinden, die das Verhalten (bzw. Gefühle, Gedanken), unter dem der Patient leidet, weiterhin unterstützen und aufrecht erhalten. In der Behandlung wird mit verschiedenen Methoden daran gearbeitet, diese aktuellen Bedingungen gezielt zu verändern, z.B. indem der Patient sich mit ängstigenden Situationen konfrontiert, und Techniken lernt, diese Situationen auszuhalten und neu zu gestalten.

Aufgrund des direkteren Vorgehens ist Verhaltenstherapie kürzer, als psychoanalytisch begründete Verfahren. Von den Krankenkassen werden in der Regel 45 bis 60 Sitzungen bezahlt.

Weitere Methoden, die von den Krankenkassen bezahlt werden

  • Autogenes Training (AT)
  • Progressive Muskelrelaxation (PMR)
  • Hypnose
  • Psychosomatische Grundversorgung (durch Hausärzte)

Patienten sollten sich von den Psychotherapeuten, mit denen sie Vorgespräche führen, das Verfahren und das therapeutische Vorgehen näher erläutern lassen, da es in der praktischen Durchführung unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Sowohl praktische Erfahrung als auch Forschung zeigen, dass der Therapieerfolg nicht so sehr vom Verfahren an sich abhängt, sondern mehr davon, ob Patient und Therapeut von ihrer Art und ihren Auffassungen her zueinander passen, und ob der Patient sich aktiv an den Entscheidungen und der Gestaltung des Therapieprozesses beteiligt.